Psychotherapeut Nürnberg

Psychotherapieverfahren

Psychotherapiemethoden und -ansätze, Krankenkassenabrechnung

Heilpraktiker und Krankenversicherungen

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen zahlen Leistungen nur dann, wenn sie von einem Arzt oder psychologischen Psychotherapeuten mit Krankenkassenzulassung erbracht wurden oder wenn sie ärztlich verordnet wurden. Aus diesem Grund werden Heilpraktikerleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen normalerweise nicht erstattet.

In Ausnahmefällen müssen die gesetzlichen Krankenkassen allerdings die Kosten für eine Psychotherapie bei Heilpraktikern für Psychotherapie auf Antrag übernehmen (Kostenerstattungsverfahren). Dafür sind jedoch bestimmte Voraussetzungen notwendig:

  • Ein Facharzt für Psychiatrie (oder auch der Hausarzt) muss eine Bescheinigung ausstellen, in der er aufgrund einer Diagnose nach ICD-10 die Notwendigkeit einer therapeutischen Behandlung bestätigt. Sinnvollerweise sollte dieser in einem zusätzlichen Arztbrief deutlich machen, dass es bei einer Nichtbehandlung zu einer Verschlimmerung der Beschwerden und damit auch zu Behandlungsmehrkosten kommt.
  • Als Betroffener müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Sie in den nächsten drei Monaten keinen freien Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen. Am besten führen Sie eine Liste mit Namen und Adressen der Psychotherapeuten (mindestens drei) und die Ihnen keinen Termin innerhalb von drei Monaten anbieten konnten. Denken Sie auch daran, das Datum des Anrufs zu notieren.
  • Die Möglichkeit, eine Psychotherapie bei einem Therapeuten, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz besitzt. Heilpraktiker für Psychotherapie in Nürnberg haben diese Erlaubnis. Bestenfalls behandelt der Heilpraktiker nach einem Verfahren, das als Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse) zählt.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, die therapeutische Versorgung ihrer Versicherten sicherzustellen. Daher können Sie von der Krankenkasse fordern, die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie unter den oben genannten Bedingungen zu erbringen.

Heilpraktikerversicherungen

Psychotherapie bei einem Heilpraktiker wird von den meisten Heilpraktikerversicherungen nicht übernommen. Die Begründung ist, dass diese Leistung eines Heilpraktikers, obwohl sie in der Gebührenordnung aufgeführt ist, medizinisch nicht notwendig sei und zudem von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werde, wenn die Therapie von einem psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werde.

Wenn Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Heilpraktikerversicherung nachfragen, ob sie Psychotherapie bei einem Heilpraktiker übernimmt, werden Sie deshalb erfahrungsgemäß einen negativen Bescheid erhalten, da für Psychotherapie die Psychotherapeuten zuständig seien. Deshalb ist es angeraten, darauf zu spekulieren, dass die Heilpraktikerversicherung die Rechnung eines Heilpraktikers für Psychotherapie als Heilpraktikerleistung bezahlt. Reichen Sie die Rechnung also am besten ohne vorherige Anfrage ein.

Folgende Heilpraktikerversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie bei einem Heilpraktiker grundsätzlich (Stand Dezember 2019):

  • Münchener Verein Naturmedizin 178
  • Advigon Alternativmedizin / Vorsorge Spezial
  • Barmenia AN+
  • Gothaer mediambulant
  • Inter QualiMed Z Premium APP

Einige der aufgezählten Versicherungen haben Wartezeiten ab Versicherungsbeginn, bevor eine Psychotherapie übernommen wird. Auch übernehmen einige der Versicherungen Psychotherapie nur bis zu einem gewissen Prozentsatz oder haben die Kosten pro Jahr gedeckelt. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Abschluss einer Heilpraktikerversicherung nach den genauen Bedingungen. Bitte fragen Sie auch nach, ob auch die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie („kleiner Heilpraktiker“) übernommen werden.